Botschaft 125 Gerechtigkeit,Rechtsstaat

Die Gerichte werden in Deutschland bis 2022 die corona Maßnahmen  teilweise verbieten. Das bundesverfassungsgericht entscheidet über die Fälle spätestens 2021. Vorher werden diese von Landesgericht aufgehoben und zur Prüfung vorgelegt. Diese dauert Monate bis Jahre. Per Eilantrag wird die Fortsetzung der Maßnahmen bis zur Entscheidung ausgesetzt.

Die Maskenpflicht weicht einer Maskenempfehlung. Die Ordnungswidrigkeit wird aufgehoben. Bußgelder werden nicht mehr verhängt werden können. Das Infektionsschutzgesetz wird aufgehoben. Die Verordnungen werden gesamt als nicht rechtmäßig eingestuft und gekippt. 2020-11-05 02:09:00

 

 

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