Bei der Rechnungsstellung wird rückwirkend zum 01.08.2020 das Rechnungssystem umgestellt.
Die Änderungen sind nach §17-§17.4 zulässig da diese nicht den Preis an sich berühren sondern interne Umstruktuierungen betreffen. Weiterlesen
Bei der Rechnungsstellung wird rückwirkend zum 01.08.2020 das Rechnungssystem umgestellt.
Die Änderungen sind nach §17-§17.4 zulässig da diese nicht den Preis an sich berühren sondern interne Umstruktuierungen betreffen. Weiterlesen