Das Gericht genehmigte die jährlich stattfindenen Stierkämpfe als Ausnahmeregel wegen Tradiition als nicht verfassungswidrig.
Seit dem Mittelalter gibt es die Stierkampftradition.
Sie werden auch „toreo, corrida de toro“ genannt und finden auch in Afrika und Portugal statt.
In Spanien gibt es jährlich bis zu 2000 Kämpfe mit Stieren, ein Kampf dauert 45 Minuten und endet oft tödlich für das Tier.
Aber auch oft werden unschuldige Passanten verletzt weil sie auch frei und offen durch die Stadt getrieben werden und total erschöpft werden, dies ist für die Tiere seelischer und körperlicher Stress und Kraftzehrend was nicht sein muss.
Tierqäulerei ist verfassungswidrig,aber es gibt Ausnahmen und Auflockerung dieser.
Tiere sind auch beseelte Wesen wie Pflanzen und wir sie haben die gleichen Rechte auf der Erde vom göttlichen wie wir.
Im Grundgesetz ist der Tierschutz ebenfalls verankert.
Geregelt in Artikel 20 a des GG.
ABer leider wird dieser oft nicht bestraft oder lasch durchgesetzt so das auch Hühner und andere Nutztiere oft qualvoll gehalten oder sterben müssen.
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Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.22.09.2012 20:34
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