Der Bluttest gegen das Down-Syndrom stellt ein Verstoß gegen das göttliche Leben da.Jede Seele hat ein Anrecht auf Leben, auch mit Behinderung lässt es sicht eingeschränkt leben, eine Ausnahme ist klar wenn entweder das Leben des Kindes nahezu unmöglich wäre, es gesudheitliche Schäden langfristig tragen würde und ein Leben nur mit Schmerzen möglich wäre oder nur mit heftigen starken Medikamenten stämmbar wäre oder wenn die Mutter gefährtdet wäre, andernfalls verstößt dies gegen das Recht auf Leben.
Der Bluttest ist umstritten, da er neu ist, und noch keine weiß wie treffsicher dieser ist, es könnte passieren das gesunde kinder fälschlicherweise als Krank eingestuft werden und dann unnötig abgetötet werden würden.
Man müsste abwegen und auch einschätzen das auch so ein Test nie fehlerfrei ist.
Für das Downsyndrom ist ist das Gen Trisomie 21 verantwortlich, ist es gestört oder defekt kann es das Downsyndrom auslösen, Folge kann sein geistige oder körperliche Behinderung.
Aber nicht jede Behinderung ist auch schädlich, viele leben völlig normal und haben eine einschränkung von 50-70% und sie leben nahezu ohne Schmerzen oder Problemen können aber natürlich nicht alles nutzen oder genießen, aber das muss man ja auch nicht.
Man muss das Risiko abwägen, und dann entscheiden ist es für mich und/oder das Kind das beste das es nicht leben sollte? Kann man das mit Ja beantworten kann man darüber nachdenken eine Abtreibung durchzuführen.
Ist das Kind oder/und die Mutter in Gefahr ist eine Abtreibung durchaus möglich.
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