8-Bit- und 256 Farben-Vorschrift

spring-offlineDie Bundesregierung sowie der Europarat hat zum 30.03.2014 beschlossen, das aus umwelttechnischen sowie Umweltschutzbestimmungen jede/r Webmaster/in zum Schutz der Umwelt seine Website auf 8 Bit optimerien soll.
Dies hat zur Folge das die aufwendig gestalteten Websites in teilweise FullHD Auflösung nicht mehr betrieben werden sollten.

Auch sind folgende Änderungen bis 31.12.2014 umzusetzen:
Maximale Auflösung von 320×240-800×600 Pixel.
Maximal 256 statt 16.000.000 Farben.
Statt 64 Bit nur noch 8 Bit Farbtiefe.
Verzichtung auf 16 Bit Truecolor.
Banner sollten minimalistisch gehalten werden.

Durch die Vorschrift erhofft sich die Bundesregierung den CO2-Ausstoß bis zum Ende des Jahres durch Serverbetrieb um mindestens 20% zu reduzieren.
EU-Auflagen schreiben vor das alle EU-Länder sowie USA,Asien ihren Kohlenstoffdioxidausstoß bis 2020 um 20% reduzieren.
Da je nach Serverbetrieb der Ausstoß enorm sein kann, sind alle Webmaster angehalten dieses umzusetzen.
Die First bis zur Umsetzung beginnt ab heute und Ende am 31.12.2014.
Das obige Bild im Vergleich:
spring-offlinespring-offline-april2014
Original           In 8 Bit mit 256 Farben.

Ich bitte um ihr Verständnis.
So wird die Website in den kommenden Wochen aussehen:
Die Gesetzesgrundlage ist §§ 1,3,8 WSUSchG (Websiteumweltschutzgesetz).

Davon ausgenommen sind ausschließlich Websites und Dienste die CO2-freien Strom verwenden zum Betrieb der Server, der Gebäude und ähnliches, der Zertifikatehandel zum Ausgleich gilt nicht als CO2-freien Strom nach dem § 8 WSUchG.

Quelle: FunNews Cop. Int. Ltd.
Websiteumweltschutzgesetz
Gesetzesauszug:
Inhalt:

§ 1 Grundlage,Ziele und betroffene Telemediendienste.

Dieses Gesetz dient zur Reduzierung des Treibhauseffektes durch Treibhausgase wie Kohlenstoffdioxid und andere.
Webmaster, ausgenommen kleinere Websites bis 100 Besucher im Jahr, müssen den Ausstoß von Treibhausgasen durch minimalistische grafische Anforderungen sicherstellen, dadurch sind die Grenzwerte in §3 geregelt nicht zu überschreiten. Wenn dies doch erforderlich sein sollte muss man nach §3.1 Absatz c sich eine Sondergenehmigung einholen. Diese ist auf 12 Monate befristet!

§3 Richtlinien zur Umsetzung
Maximale Auflösung von 320×240-800×600 Pixel.
Maximal 256 statt 16.000.000 Farben.
Statt 64 Bit nur noch 8 Bit Farbtiefe.
Verzichtung auf 16 Bit Truecolor.
Banner sollten minimalistisch gehalten werden.

§3.1 Sondergenehmigung
Websites mit einem erhöhten Aufkommen über 10.000 Besucher im Jahr können sich eine Sondergenehmigung unter strengsten Auflagen einholen, durch Ausgleich einer jährlichen Gebühr von 15% des Gewinns.
Durch diese Genehmigung können die Vorgaben um 10% überschritten werden.

Wenn diese trotzdem überschritten werden, wird eine Strafgebühr mit oder ohne Genehmigung in Höhe von 5% des Umsatzes fällig, je Überschreitung um 10% maximal aber 35%.

§ 8 Ausnahmen und Ausschlusskritierien
Von diesem Gesetz ist ausgenommen, wer seine Website zu 99,9% aus erneuerbaren Kohlenstoffdioxidneutralem Strom bezieht.

Auflösung: April,April die Bundesregierung und die EU schreiben euch bis jetzt nicht vor wie ihr eure Website gestalten müsst. Also mehr als 256 Farben und mehr als 8 Bit Truecolor ist also weiterhin erlaubt nutzt das volle Farbspektrum aus!

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